Kautionsversicherungen - Versicherung bürgt

Um ein Geschäft abschließen zu können, wird nicht selten die Stellung von Bürgschaften verlangt, vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Auch Existenzgründer insbesondere im Baugewerbe und im Maschinen- und Anlagenbau können oft nur mit Hilfe von Bürgschaften ihre ersten Aufträge erhalten.

 

Bei Bürgschaften denken viele zunächst an ihre Bank. Doch Avalkredite oder Sicherheitseinbehalte von Auftraggebern belasten die Kreditlinie bzw. die Liquidität. Das muss nicht sein: Die Kautionsversicherung stellt eine wirkungsvolle Alternative dar. Die im Rahmen der Kautionsversicherung gestellte Bürgschaft wird in der Regel ohne weiteres wie eine Bankbürgschaft akzeptiert. Sie bietet dem Auftraggeber die gleiche Sicherheit. Auch wenn eine Bankbürgschaft grundsätzlich ähnlich funktioniert wie der Bankaval, gibt es dennoch wesentliche Unterschiede: Die Bankbürgschaft ist rechtlich gesehen ein Darlehen. Das hat zur Folge, dass es auf den Kreditrahmen des Unternehmens angerechnet wird. Die Konsequenz: Wichtige Kennzahlen werden durch das Fremdkapital verschlechtert, was sich wiederum negativ auf die Liquidität und die Kreditwürdigkeit der Firma auswirkt. Braucht sie plötzlich einen Kredit für Neuanschaffungen, sind die Konditionen eventuell deutlich weniger günstig. Bei der Kautionsversicherung hingegen wird die Kreditlinie nicht belastet, somit hat sie keine Auswirkungen auf die Liquidität. Bei Interesse kann Ihr Gewerbemakler weitere Auskünfte erteilen.

Kontakt

Hüsemann & Co. GmbH
Halterner Str. 10
46284 Dorsten

Tel.: 02362 9464-0
Fax: 02362 9464-24

E-Mail:  zentrale@huesemann-gmbh.de

Neuigkeiten