Grund: Rente

Bezieher kleiner Renten soll ab 2021 mit einem finanziellen Zuschlag geholfen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Deren Festlegung ging im politischen Prozess nicht ohne Reibung über die Bühne und verzögerte die Beschlussfassung.

Am Ende wurden zu den strittigen Aspekten Kompromisse gefunden. Rund 1,3 Millionen Rentner sollen ab dem kommenden Jahr profitieren können. Dafür müssen sie wenigstens 33 Rentenbeitragsjahre nachweisen, zusammengekommen entweder durch reguläre Beschäftigung, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung.

Eine vereinfachte Einkommensprüfung wird es geben. Sie tritt an die Stelle einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung, die ebenfalls Teil der politischen Diskussion war. Dabei gilt zunächst ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute oder Lebenspartner. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens gemindert. Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet. Bis zu 404 Euro brutto kann die Grundrente bzw. der Zuschlag nach Angaben der Bundesregierung monatlich ausmachen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht vorgesehen.

Die private Altersvorsorge kann helfen, im Ruhestand über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, so früh wie möglich mit einem konsequenten Sparprozess zu beginnen. Denn dann genügen schon kleine Beträge zum Aufbau der Vorsorge. Ein unabhängiger Versicherungsmakler besitzt den nötigen Überblick und hilft bei der Auswahl des geeignetsten Vorsorgeprodukts.

Quellen: Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Februar 2020 und Veröffentlichung der Bundesregierung.

Kontakt

Hüsemann & Co. GmbH
Halterner Str. 10
46284 Dorsten

Tel.: 02362 9464-0
Fax: 02362 9464-24

E-Mail:  zentrale@huesemann-gmbh.de

Neuigkeiten